Mängel im Asyl- und Flüchtlingsrecht


21.12.2016
Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin fahndet die Polizei nach einem Tunesier. Ob der Gesuchte tatsächlich der Täter ist steht noch nicht fest. Unabhängig davon verdeutlicht die Suche nach dem Tunesier erhebliche Mängel in der Flüchtlings- und Asylpolitik.

Nach Presseberichten wurde ein Asylantrag des gesuchten Tunesiers abgelehnt. Er habe sogar in Abschiebehaft gesessen. Er sei gewaltbereit und habe Kontakte zu islamistischen Kreisen. Er soll unter mehreren Namen bekannt gewesen sein.

Die Bürger erwarten Antworten auf die Fragen:

    Warum wurde der Tunesier nicht abgeschoben?
    Warum wurde der Tunesier aus der Abschiebehaft entlassen?
    Wer hat die Entlassung zu verantworten?
    Warum wurde er frei gelassen, nachdem er in Friedrichshafen mit italienischen Ausweispapieren gefasst worden ist?
    Wer hat die Freilassung zu verantworten?
    Warum war er geduldet?
    Wer hat die Ausstellung der Duldungsschreibens zu verantworten?



Darüber hinaus muss das Asyl- und Flüchtlingsrecht auf den Prüfstand. Als erste Maßnahme muss das gesamte Verfahren vom Bund verantwortet und durchgeführt werden. So soll verhindert werden, dass jemand durch Wechsel zwischen den Bundesländern bei der Ausweisung die Behörden zum Narren halten kann. Auch muss sichergestellt werden, dass eine ausreisepflichtige Person umgehend ausgewiesen werden kann. Da eine ausreisepflichtige Person keiner Verfolgung ausgesetzt ist, soll diese Person Rechtsmittel gegen den Beschluss nur von seinem Heimatland aus einlegen können.

Jemand, der als Flüchtling nach Deutschland kommt, sucht hier Schutz vor den Verhältnissen in seinem Heimatland. Er erhält genügend Zuwendungen aus Steuermitteln, um hier zu leben. Daher muss eine Aufenthaltserlaubnis direkt an eine korrekte Lebensführung geknüpft sein, d.h. jedwede Art von Kriminalität, und dazu zählt auch die sogenannte Kleinkriminalität, muss eine sofortige Ausweisung zur Folge haben, ohne dass gegen die Ausweisung Rechtsmittel eingelegt werden können. Der Schutz unserer Bürger muss absoluten Vorrang vor krimineller Energie geduldeter Flüchtlinge haben. Entsprechende Gesetzesänderungen und Vorschriften müssen sofort umgesetzt werden.

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