Flughafen Hahn und kein Ende


06.09.2016
Die Landesregierung versucht krampfhaft den defizitären Flughafen Hahn loszuwerden. Es sollen zur Zeit 13 Käufer an dem Flughafen interessiert sein. Darunter befindet sich nach einer Meldung von http://www.airliners.de auch das Trierer Immobilienunternehmen Triwo. Es handelt sich um ein Unternehmen, das keine Flughäfen betreibt, obwohl es einige Flughäfen in Rheinland-Pfalz übernommen hat. An allen diesen Flughäfen wurde der Flugbetrieb eingestellt. So auch bei dem Flughafen Zweibrücken.

Zur Erinnerung: der Flughafen Zweibrücken ging insolvent, da er die von der Landesregierung nach EU-Recht unrechtmäßig gezahlten Subventionen nicht zurückzahlen konnte. Die Landesregierung hatte unter Führung der SPD, man wundert sich schon nicht mehr, versäumt, rechtzeitig die Subventionszahlung zu beantragen. Der Flughafen Zweibrücken, u.a. ausgestattet mit einem Instrumentenlandesystem und einer Startbahn, die auch von großen Flugzeugen genutzt werden kann, ist dem nahegelegenen Flughafen Saarbrücken technisch klar überlegen. Dennoch ist der Flughafen in Saarbrücken im Gegensatz zu Zweibrücken nach wie vor in Betrieb. Nach der Insolvenz des Flughafens Zweibrücken hat die Landesregierung diesen in einer Nacht und Nebel Aktion an die Triwo verkauft.

Warum die Landesregierung unfähig war, den Flughafen Zweibrücken an einen Investor zu veräußern, der den Flughafen als solchen nutzt, ist jedem nach dem Nürburgring Desaster und der Skandal um den Verkauf des Flughafens Hahn klar. Die Landesregierung ist solchen Aufgaben nicht gewachsen. Es ist zu befürchten, dass im Falle des Verkaufes des Flughafens Hahn an Triwo der Flughafen Hahn seinen Betrieb einstellt, da Triwo kein Flughafenbetreiber ist.

Für den Flughafen Hahn wurden in der Vergangenheit erhebliche Steuergelder sowohl für die verkehrstechnische Anbindung als auch zur Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs aufgewandt. Daher ist die Landesregierung verpflichtet, den Verkauf des Flughafens für den Steuerzahler erträglich zu gestalten. Der Käufer muss ein schlüssiges Konzept vorlegen, wie der Flughafen weiter betrieben werden kann. Das Verkaufsverfahren muss transparent und nachvollziehbar sein. Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Landesregierung bleiben genau da erhebliche Bedenken.

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